Zusammenfassung: Der Verfasser widmet der Novellierung des FSG einer breiten Betrachtung und geht somit auf die gemeinschaftsrechtliche Harmonisierung ein, indem er tabellarisch Gültigkeitsdauer und Voraussetzungen für Lenkberechtigungen und die Adaptierung des Fahrprüferwesens darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 10 FSG; § 37a FSG