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Geltungsbereich der multilateralen Vereinbarung M 213 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von UN 1057 Feuerzeugen und UN 1057 Nachfüllpatronen für Feuerzeuge, BGBl III 2010/40

SonstigesSonstigesBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2010/138ZVR 2010, 299 Heft 9 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag zeigt die Unterfertigung der multilateralen Vereinbarung M 213 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von UN 1057 Feuerzeugen und UN 1057 Nachfüllpatronen für Feuerzeuge an.

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