Dittrich geht in seinem Beitrag Ungereimtheiten der StVO in der Gesetzestechnik nach. Er beleuchtet Fragen iZm mit der Regelung und Sicherung des Verkehrs, insb bei den Begriffen "Sicherung", "Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs", bei der Verpflichtung oder Ermächtigung der Behörden zum Handeln, und folgert daraus, dass die StVO gesetzestechnisch generalrenoviert werden sollte.
VwGH 21.10.2009, 2008/06/0042