Athener Übereinkommen über die Beförderung von Reisendem und ihrem Gepäck auf See (2002); § 31 KSchG
Die Verfasserin stellt in ihrem Beitrag Haftungsfragen und die Behandlung auftretender Mängel iZm diversen Urlaubskreuzfahrten in den Mittelpunkt. Dabei bedient sie sich einer transparenten Darstellung und einer Mängeltabelle, die von A wie "Abnutzungserscheinung" bis W wie "Wecken" beispielhafte Sachverhalte demonstriert.