§ 43 Abs 4 KFG; § 44 Abs 2 KFG
Der VwGH prüfte die Voraussetzungen, die für die Aufhebung der Zulassung nach § 44 Abs 2 lit g KFG herangezogen werden können und wie diese im Hinblick auf den dauernden Standortwechsel des Fahrzeuges ausgelegt werden müssen.