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Multilaterale Vereinbarung M213 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von UN 1057 FEUERZEUGEN und UN 1057 NACHFÜLLPATRONEN für FEUERZEUGE, BGBI III 2010/12

VerkehrsrechtGesetzgebungBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2010/72ZVR 2010, 161 Heft 5 v. 1.5.2010

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über das Inkrafttreten der multilateralen Vereinbarung M213.

Rechtsgrundlagen: BGBl II 2010/12

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