§ 83 Abs 1 StVO
Der VwGH hat in seinem Erkenntnis eindeutig festgestellt, dass die Aufzählung nach § 83 Abs 1 StVO iZm Beeinträchtigungen im Rahmen komplexer Verkehrssituationen eindeutig demonstrativen Charakter aufweist.
VwGH 16.10.2009, 2009/02/0233