Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache stellt das erkennende Gericht eindeutig fest, dass ein Fahrlehrerausweis ausschließlich aufgrund eines Antrags des Fahrschulbesitzers auszustellen ist.
Rechtsgrundlagen: § 114 KFG
Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache stellt das erkennende Gericht eindeutig fest, dass ein Fahrlehrerausweis ausschließlich aufgrund eines Antrags des Fahrschulbesitzers auszustellen ist.
Rechtsgrundlagen: § 114 KFG