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Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M213 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von UN 1057 Feuerzeugen und UN 1057 Nachfüllpatronen für Feuerzeuge, BGBL III 2010/75

VerkehrsrechtGesetzgebungBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2010/173ZVR 2010, 364 Heft 11 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: Mit vorliegendem Kurzbeitrag wird angezeigt, dass die Tschechische Republik die multilaterale Vereinbarung M213 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von UN 1057 Feuerzeugen und UN 1057 Nachfüllpatronen für Feuerzeuge unterzeichnet hat.

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