Zusammenfassung: Mit vorliegendem Kurzbeitrag wird angezeigt, dass die Tschechische Republik die multilaterale Vereinbarung M213 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von UN 1057 Feuerzeugen und UN 1057 Nachfüllpatronen für Feuerzeuge unterzeichnet hat.