Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, wieweit ein Beschwerdeführer bei Zweifel im Hinblick auf das Ergebnis eines Alkomattests auf etwaige Blutabnahmen in öffentlichen Krankenanstalten hingewiesen werden muss.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 StVO; § 3 StVO; § 8 Z 2 StVO