Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, ob Zweifel an der gesundheitlichen Eignung ohne zusätzliche Anhaltspunkte mit dem Alter des Beschwerdeführers begründet werden können.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 3 FSG; § 24 Abs 4 FSG
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Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, ob Zweifel an der gesundheitlichen Eignung ohne zusätzliche Anhaltspunkte mit dem Alter des Beschwerdeführers begründet werden können.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 3 FSG; § 24 Abs 4 FSG
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