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StVO: Anführung der Ermächtigungsurkunde, Vorliegen der fachlichen Qualifikation

Judikaturübersicht VerwaltungVerkehrsrechtGerhard PürstlZVR 2010/162ZVR 2010, 339 Heft 10 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: Der VwGH ging auf die Qualifikation des Meldungslegers nach para___5 Abs 2 StVO zur Vornahme einer Atemluftuntersuchung ein.

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 StVO

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