§ 42 Abs 2 Z 3 VwGG; § 103 Abs 2 KFG
Der VwGH prüfte, ob eine Behörde berechtigt ist, falsche Angaben eines beschuldigten Verkehrsteilnehmers als unrichtig zu qualifizieren, wenn dieser die Glaubhaftmachung der Existenz einer Person und seinen Aufenthalt grundlos verweigert.
VwGH 23.1.2009, 2008/02/0030; VwGH 19.4.1989, 88/02/0210