Zusammenfassung: Die VO sieht ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge für bestimmte Straßen vor und eine Änderung des Fahrverbotskalenders vor.
Rechtsgrundlagen: § 42 Abs 5 StVO
Zusammenfassung: Die VO sieht ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge für bestimmte Straßen vor und eine Änderung des Fahrverbotskalenders vor.
Rechtsgrundlagen: § 42 Abs 5 StVO