Zusammenfassung: Das HG Wien befaßte sich mit der Frage, inwieweit eine defekte Gepäcksortieranlage beim Check-In einer Fluglinie zugerechnet werden kann oder ob bzw. ab wann hier ein "außergewöhnlicher" exkulpierender Umstand vorliegen kann.
Zusammenfassung: Das HG Wien befaßte sich mit der Frage, inwieweit eine defekte Gepäcksortieranlage beim Check-In einer Fluglinie zugerechnet werden kann oder ob bzw. ab wann hier ein "außergewöhnlicher" exkulpierender Umstand vorliegen kann.