§ 45 Abs 1 KFG; § 45 Abs 3 KFG
Der VwGH beschäftigte sich mit der Bewilligung von Probefahrtenkennzeichen für die Überstellung von Holzschlägermaschinen. Er prüfte dabei, ob § 45 Abs 1 KFG grundsätzlich für jede Art von gewerblichen Tätigkeiten angewendet werden kann oder ob für die Bewilligung besondere Voraussetzungen notwendig sind.