§ 31 Abs 1 StVO
In dem vorliegenden Erkenntnis befasst sich der VwGH mit dem Tatbestand des § 31 Abs 1 StVO. In diesem Zusammenhang stellt der VwGH fest, dass für eine Bestrafung nur das unbefugte Anbringen von Vekehrsregelungseinrichtungen tatbestandsmäßig sei.