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Voraussetzung für Regressrecht bei unter 0,8 Promille liegender Alkoholbeeinträchtigung eines L17-Führerscheinbesitzers

RechtsprechungVersicherungsrechtZVR 2009/83ZVR 2009, 171 - 174 Heft 5 v. 1.5.2009

§ 5 StVO; § 5 Abs 1 KHVG; § 4 Abs 7 FSG

In der vorliegenden Entscheidung geht es um die Erfordernisse eines Anspruchs auf Regress iZm einer unter 0,8 Promille liegender Alkoholbeeinträchtigung eines L17-Führerscheinbesitzers. Mit Anmerkungen von Stefan Perner.

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