§ 366 HGB (aF)
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage, ob bei bestehender kaufmännischer Übung hinsichtlich der Einstempelung des Eigentumsvorbehalts in den Typenschein grobe Fahrlässigkeit des Kaufmanns anzunehmen ist, wenn ein solcher Eintrag im Typenschein fehlt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage des gutgläubigen Eigentumserwerbs.