Zusammenfassung: Wolfgang Reisinger nimmt hier Bezug auf den Beitrag von A. Gschöpf (ZVR 2008,372), in dem A. Gschöpf zu der Auffassung gelangte, dass ein stehendes Fahrzeug grundsätzlich nicht in Betrieb sein kann. Diesbezüglich zeigt der Beitrag von Wolfgang Reisinger allfällig auftretende Probleme in der Praxis auf sowie mögliche Benachteiligungen des Geschädigten.
Rechtsgrundlagen: § 1 EKHG; § 1 Abs 2 KHVG