§ 1325 ABGB; § 11 Abs 12 UStG
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob eine verletzte Person auch für den Ausbau des Hauses des Ehegatten Anspruch auf Ersatz der dabei entstehenden Kosten geltend machen kann, sofern diese aufgrund ihrer Verletzung den Ausbau nicht eigenhändig vornehmen kann und die Arbeiten daher von einem Dritten durchzuführen sind.