§ 523 ABGB
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage betreffend die Verantwortung eines Kfz-Halters für die Störung fremden Eigentums, die durch den Mieter des Kfz bewirkt wurde, zu befassen. Mit einem Tipp für die Praxis von Hon. Prof. Kathrein.