§ 1319 ABGB; § 1319a ABGB; § 175 Abs 1 ASVG; § 333 ASVG; § 1 BundesimmobilienG; § 38 BundesimmobilienG
In dieser Entscheidung äußerte sich der OGH zum Haftungsprivileg der BIG. In der gegenständlichen Rechtssache war zu klären, ob die BIG für Schmerzensgeldansprüche einer beim Bund beschäftigten Reinigungskraft wegen eines Arbeitsunfalls, der sich aufgrund von unzureichender Streuung im Winter auf einer Liegenschaft der BIG ereignet hatte, haftbar gemacht werden kann.