§ 88 StGB; § 89 StGB; § 198 StPO; § 199 ff StPO; § 203 Abs 2 StPO
Burgstaller geht in seinem Referat der Frage nach, ob mit Verkehrsunfälle verbundene Delikte nach den gesetzlichen Bestimmungen in breitem Umfang mit Diversion erledigt werden können. Neben der Vorstellung einiger Daten zum tatsächlichen Einsatz der Diversion in der Praxis geht er auch die Möglichkeiten zur Erweitung des Diversionseinsatzes ein.