§ 863 ABGB; § 1295 ABGB; § 1311 ABGB; § 17 Abs 1 Salzburger Veranstaltungsgesetz 1997; § 17 Abs 7 Salzburger Veranstaltungsgesetz 1997
Die beschriebene Entscheidung hatte vor allem Fragen des Sorgfaltsmaßstabs bei Brauchtumsveranstaltungen und Grenzen der Verschuldenshaftung zu thematisieren. Der Sachverhalt beinhaltete dabei die Verletzung einer Person im Rahmen eines Krampuslaufs.