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Produkthaftung wegen durch einen grundlos ausgelösten Airbag verursachten Körperschadens zufolge eines Konstruktions- oder Instruktionsfehlers

Entscheidungen zum deutschen Schadenersatzrecht 20092Bearb. v. Anm. v. Univ. Prof. Dr. Christian Huber, RWTH AachenZVR 2009/234ZVR 2009, 418 Heft 12 v. 1.12.2009

Zusammenfassung: Die dargelegte Entscheidung befasst sich mit Fragen der Produkthaftung und Personenschäden aufgrund mangelhafter Airbags. In weiterer Folge wurde die Maßgeblichkeit für das Vorliegen eines Konstruktionsfehlers so wie die potentielle Gefährlichkeit behandelt.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 Nr 5 dPHG; § 3 Abs 1 PHG; § 823 Abs 1 dBGB

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