§ 1325 ABGB; § 332 Abs 1 ASVG
Der OGH prüfte, ob die ersparten Fahrtkosten des Verletzten oder der Gewinn an Freizeit als immaterieller Vorteil des Geschädigten auf einen etwaigen Verdienstentgangsanspruch anzurechnen sind.
§ 1325 ABGB; § 332 Abs 1 ASVG
Der OGH prüfte, ob die ersparten Fahrtkosten des Verletzten oder der Gewinn an Freizeit als immaterieller Vorteil des Geschädigten auf einen etwaigen Verdienstentgangsanspruch anzurechnen sind.