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Multilaterale Vereinbarung M199 nach 1.5.1 der betreffend die Vorschriften für die Sicherung des Kapitels 1.10 für die Beförderung von tierischen Stoffen, BGBI III 2009/104

BundesrechtVerkehrsrechtBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2009/198ZVR 2009, 359 Heft 11 v. 1.11.2009

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über das Inkrafttreten der multilateralen Vereinbarung M199.

Schlagwörter:

Beförderung; tierische Stoffe;

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