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Multilaterale Vereinbarung M206 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die besonderen Vorschriften für die Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen, BGBI III 2009/87

BundesrechtVerkehrsrechtBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2009/196ZVR 2009, 359 Heft 11 v. 1.11.2009

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über das Inkrafttreten des Multilateralen Abkommens M206.

Schlagwörter:

Gefahrgut; Abkommen;

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