Zusammenfassung: Reisinger zeigt in seinem Beitrag einen wichtigen Punkt der AltfahrzeugV auf, der bereits am 1.7.2007 in Kraft getreten ist. So ist vorgesehen, dass Hersteller oder Importeure von KFZ Altfahrzeuge derjenigen Marke zurücknehmen müssen, die sie in Verkehr gesetzt haben, sofern eine Zulassung der KFZs in Österreich bereits erfolgt ist.
Rechtsgrundlagen: AltfahrzeugV