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Zeugin stürzt vor nicht gestreutem Eingang einer Polizeiinspektion: Rechtsträger haftet

SchadenersatzrechtJudikaturAnm. v. Univ.-Prof. Dr. Christian Huber, RWTH AachenZVR 2009/172ZVR 2009, 336 - 337 Heft 10 v. 1.10.2009

§ 93 Abs 1 StVO; § 1096 Abs 1 ABGB; § 1313a ABGB; § 1319a ABGB

Der Beitrag befasst sich mit der Anwendung von Verkehrssicherheitspflichten auf den Eingangsbereich eines von einem öffentlichen Rechtsträger angemieteten Gebäudes. Dabei wird eine Gleichstellung zwischen privatrechtlichen und öffentlichrechtlichen Verkehrssicherungspflichten argumentiert.

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