§ 93 Abs 1 StVO; § 1096 Abs 1 ABGB; § 1313a ABGB; § 1319a ABGB
Der Beitrag befasst sich mit der Anwendung von Verkehrssicherheitspflichten auf den Eingangsbereich eines von einem öffentlichen Rechtsträger angemieteten Gebäudes. Dabei wird eine Gleichstellung zwischen privatrechtlichen und öffentlichrechtlichen Verkehrssicherungspflichten argumentiert.