§ 7 Abs 4 FSG; § 25 Abs 3 FSG
Der VwGH bewertete einen Bescheid als inhaltlich rechtswidrig, weil aufgrund der Verhängung der Mindestentziehungsdauer die Behörde auf eine Wertung verzichtete.
VwGH 24.2.2009, 2007/11/0042
§ 7 Abs 4 FSG; § 25 Abs 3 FSG
Der VwGH bewertete einen Bescheid als inhaltlich rechtswidrig, weil aufgrund der Verhängung der Mindestentziehungsdauer die Behörde auf eine Wertung verzichtete.
VwGH 24.2.2009, 2007/11/0042