§ 89a StVO; § 25 ZustG; § 1 AHG; § 1304 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung setzte sich das Gericht mit den Anforderungen an die Behörde, den Eigentümer eines abgeschleppten Kfz auszuforschen, auseinander. Eine bloße Online-Verständigung der Sicherheitsbehörde ist nicht ausreichend.