Zusammenfassung: Der Bergriff " Bus" impliziert im Reiserecht zumeist den Transfer von einem Ort zu einem anderen. Ungeklärt ist jedoch die rechtliche Einordnung, wenn zu dem Transfer bestimmte Leistungen, wie zB Stadtführungen oder Schikarten hinzukommen. Die Autorin beleuchtet in ihrem Beitrag die Problematik der Busreise als Pauschalreise. Grundlage ihrer Abhandlung ist ein Vortrag, der im Rahmen einer Tagung des WKO-Fachverbands der Autobusunternehmungen am 11.1.2008 in Wels gehalten wurde.