§§ 1295 ff ABGB
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Mautautobahnhalter für ein schadhaftes Wassereinlassgitter haftet. Im gegenständlichen Fall löste sich das Gitter beim Überfahren. Es war jedoch zuvor gewartet worden. Trifft die ASFINAG für die Verkehrssicherungspflicht eine Erfolgshaftung?