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Bundesrecht - Gefahrgutrecht

GesetzgebungGerhard PürstlZVR 2008/107ZVR 2008, 260 Heft 5 v. 1.5.2008

Zusammenfassung: Der Beitrag stellt einen Kurzbericht über die multilaterale Sondervereinbarung RID 4/2007 gem Abschnitt 1.5.1 des RID und Art 6 Abs 12 der RL 96/94/EG über die orangefarbene Kennzeichnung von Wagen, die Tanks mit einem Fassungsraum von höchstens 3 000 Litern befördern, dar.

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