§ 1295 Abs 1 ABGB
Der Autor untersucht in seinem Beitrag eine Entscheidung des OGH. Anlassfall für die Entscheidung war der Absturz eines Paragleiters, welcher von der beklagten Flugschule nicht auf das Risiko des Absturzes hingewiesen wurde. Das Gericht war mit der Frage konfrontiert, ob die Unterlassung der Warnung vor den Gefahren als Zurechnungsgrund im Rahmen der Verschuldenshaftung ausreicht.