§ 26 Abs 2 FSG; § 38 AVG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob im Entziehungsverfahren eine Bindung an eine aus formellen Gründen erfolgte Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens besteht.
VwGH 27.9.2007, 2006/11/0027
§ 26 Abs 2 FSG; § 38 AVG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob im Entziehungsverfahren eine Bindung an eine aus formellen Gründen erfolgte Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens besteht.
VwGH 27.9.2007, 2006/11/0027