§ 45 KFG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob die Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten nur solchen Gewerbetreibenden zusteht, die gewerbsmäßig Kfz transportieren, oder auch jenen, die Kfz gewerbsmäßig auf eigener Achse von einem Ort zum anderen fahren.
VwGH 27.9.2007, 2004/11/0183