§ 6 Abs 2 VersVG; § 23 FSG; Art 5.2.1. AKIB
Der OGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit führerscheinrechtlichen Fragen zu befassen. Ein kroatischer Lenker mit kroatischer Lenkerberechtigung verursachte einen Unfall in Frankreich mit einem Fahrzeug, das in Österreich kaskoversichert war. Es werden der Sachverhalt und die Entscheidung dargestellt. Der Bearbeiter kommentiert das Judikat.