§ 1325 ABGB
Der OGH hatte über die Angemessenheit eines Schmerzengeldes von 35 000 für den Unfalltod der Mutter, der zum Selbstmord des Sohnes führte, zu entscheiden.
OGH 27.9.2007, 2 Ob 135/07b
§ 1325 ABGB
Der OGH hatte über die Angemessenheit eines Schmerzengeldes von 35 000 für den Unfalltod der Mutter, der zum Selbstmord des Sohnes führte, zu entscheiden.
OGH 27.9.2007, 2 Ob 135/07b