§ 8 Abs 1 FSG
Der VwGH hatte sich mit der Frage des ärztlichen Gutachtens zu befassen. Im gegenständlichen Fall wurde ein Gutachten ohne vorhergehende Untersuchung erstattet.
VwGH 27.9.2007, 2004/11/057
§ 8 Abs 1 FSG
Der VwGH hatte sich mit der Frage des ärztlichen Gutachtens zu befassen. Im gegenständlichen Fall wurde ein Gutachten ohne vorhergehende Untersuchung erstattet.
VwGH 27.9.2007, 2004/11/057