Zusammenfassung: Der EGMR hatte zu entscheiden, ob die Verhängung von Geldstrafen gegenüber dem jegliche Auskunft verweigernden Zulassungsinhaber iZm einer Lenkerauskunft Art 6 EMRK zuwiderläuft.
Rechtsgrundlagen: Art 6 EMRK
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Zusammenfassung: Der EGMR hatte zu entscheiden, ob die Verhängung von Geldstrafen gegenüber dem jegliche Auskunft verweigernden Zulassungsinhaber iZm einer Lenkerauskunft Art 6 EMRK zuwiderläuft.
Rechtsgrundlagen: Art 6 EMRK
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