§ 1313a ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, ob der Vertragspartner eines Schifahrers nach der Erfüllungsgehilfenhaftung auch für unterlassene Pistensicherungspflichten anderer Unternehmer haftet, wenn der erworbene Schipass den Schifahrer dazu berechtigt, auch Pisten des anderen Unternehmers zu benutzen.