§ 8 Abs 5 FSG; § 23 FSG
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Antrag auf Umschreibung einer nigerianischen Lenkerberechtigung, dessen Gültigkeit bereits abgelaufen war, stattzugeben war.
VwGH 20.5.2008, 2008/11/0068
§ 8 Abs 5 FSG; § 23 FSG
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Antrag auf Umschreibung einer nigerianischen Lenkerberechtigung, dessen Gültigkeit bereits abgelaufen war, stattzugeben war.
VwGH 20.5.2008, 2008/11/0068