§ 9 EKHG
Bei der Unabwendbarkeit eines Ereignisses wird vorausgesetzt, dass Betriebsunternehmer und Betriebsgehilfen die gebotene Sorgfalt nicht außer Acht lassen, wobei das Mitverschulden des Fahrgastes ebesno eine wichtig Rolle spielt.
§ 9 EKHG
Bei der Unabwendbarkeit eines Ereignisses wird vorausgesetzt, dass Betriebsunternehmer und Betriebsgehilfen die gebotene Sorgfalt nicht außer Acht lassen, wobei das Mitverschulden des Fahrgastes ebesno eine wichtig Rolle spielt.