§ 100 Abs 5b StVO; § 134 Abs 3b KFG; § 1 DSG
Der VfGH hält die Geschwindigkeitsüberwachung durch Section Control-Anlagen auf Grundlage des § 100 Abs 5 b StVO für verfassungskonform. In diesem Jahr sollen zwei dieser Anlagen erneut aktiv werden.
VfGH 15.6.2007, G 147, 148/06