Zusammenfassung: Es gibt im Sommer auf bestimmten Strecken zeitlich eingeschränkte Fahrverbote für Lkw.
Rechtsgrundlagen: § 42 Abs 5 StVO
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Zusammenfassung: Es gibt im Sommer auf bestimmten Strecken zeitlich eingeschränkte Fahrverbote für Lkw.
Rechtsgrundlagen: § 42 Abs 5 StVO
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