§ 113 KFG; § 18 UWG; § 39 GewO
Der Leiter einer Fahrschule, der weder die Funktion des Unternehmensinhabers innehat noch Organstellung in der die Fahrschule betreibenden GmbH besitzt, kann für Wettbewerbsverletzungen der GmbH, die ohne sein Wissen begangen wurden, nicht belangt werden.