§ 45 Abs 1 KFG; § 59 Abs 1 lit b KFG; § 2 Abs 2 KHVG
Der OGH erläutert, dass der Kfz-Werkstättenbesitzer als Mitversicherter des Fahrzeughalters zu qualifizieren und vom Schutzbereich der Haftpflichtversicherung umfasst ist, sofern der Fahrzeughalter über die reparaturbedingten Probefahrten informiert ist bzw diese sogar beauftragt. Weiters nimmt er zu den Voraussetzungen für die verpflichtende Anbringung von Probefahrtkennzeichentafeln Stellung.